An- u. Verkaufsberatung inklusive Marktwertberechnung, Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten

Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zu verkaufen oder planen eine bestimmte Immobilie zu kaufen, dann ist die An- oder Verkaufsberatung inklusive Marktwertberechnung, Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten eine gute Wahl.

 

Ankaufsberatung

Sie sichern Ihre Investition bei einem Haus- oder Wohnungskauf mit der Beratung bzw. Bewertung durch einen Gutachter ab. Vor dem Besichtigungstermin senden Sie mir die Informationen bzw. Daten und Unterlagen zur Immobilie (z.B. Maklerexposee mit Grundrissen) zu, damit ich mich auf den Termin vorbereiten kann (bei Eigentumswohnungen benötige ich die Teilungserklärung).

 

Ich besichtige mit Ihnen die Immobilie und nehme diese ausführlich in Augenschein.

 

Nach der Besichtigung erstelle ich die gewünschte Bewertung. - Erfahrungsgemäß ist eine Marktwertberechnung bzw. ein Kurzgutachten ausreichend. Je nach Konstellation bzw. Gegebenheiten kann ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich sein.

 

Im Anschluss erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch, in welchem ich Ihnen meine Bewertung darlege, welche Kosten kurz-, mittel- und langfristig auf Sie zukommen können und ob der Kaufpreis angemessen erscheint.

Darüber hinaus erhalten Sie Informationen, welche Dinge Sie vor dem Notartermin beachten bzw. überprüfen sollten.


Verkaufsberatung

Sie wollen sicher gehen, dass Ihnen Immobilienmakler keine falschen Versprechungen machen oder ganz ohne Makler verkaufen. Dann sichern Sie Ihren Haus- oder Wohnungsverkauf mit der Beratung bzw. Bewertung durch einen Gutachter ab. Vor dem Besichtigungstermin oder während des Besichtigungstermins geben Sie mir - sofern vorhanden - die Informationen bzw. Daten und Unterlagen zur Immobilie (siehe Download "Checkliste für die Bewertung einer Immobilie").

 

Ich besichtige mit Ihnen die Immobilie und nehme diese ausführlich in Augenschein.

 

Nach der Besichtigung erstelle ich die gewünschte Bewertung. - Erfahrungsgemäß ist eine Marktwertberechnung bzw. ein Kurzgutachten ausreichend. Bei einem Verkauf im Zusammenhang mit Scheidungen, Nachlässen bzw. Erbauseinandersetzungen die (voraussichtlich) gerichtlich anhängig sind, Pflegschaften und Betreuungen, etc. ist häufig ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

 

Im Anschluss erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch, in welchem ich Ihnen meine Bewertung darlege, welche (vorbereitenden) Maßnahmen ich Ihnen (idealerweise bevor die Immobilie an den Markt geht) empfehle und worauf Sie bei einem Verkauf generell bzw. in Bezug auf Ihre zu verkaufende Immobilie achten sollten.

Darüber hinaus erhalten Sie Informationen, welche Dinge Sie vor dem Notartermin beachten bzw. überprüfen sollten.


HINWEIS: Sofern Sie auf Grund bestimmter zeitlicher Fristen/ Eile meine Dienstleistung schnell benötigen, teilen Sie mir dies umgehend mit. Entweder stehe ich Ihnen oder ggf. ein Kollege kurzfristig zur Verfügung.


Marktwertberechnung (An- oder Verkaufsberatung)

Bei der Marktwertberechnung handelt es sich um eine überschlägige Wertermittlung. Sie dient als "Orientierungshilfe" für einen Immobilienverkauf bzw. -kauf.

Die Angaben zur Immobilie (Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, etc.) werden nicht überprüft bzw. plausibilisiert. Im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen werden nicht berücksichtigt.

 

Umfang: ca. 5 Seiten

Bearbeitungs-/Lieferzeit: ca. 4 - 7 Tage nach Besichtigung der Immobilie


Kurzgutachten (An- oder Verkaufsberatung)

Das Kurzgutachten ist aussagekräftig bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen sowie bei Finanzierungsgesprächen mit Banken oder wenn eine Immobilie im Falle einer Scheidung oder Erbes verkauft werden soll.

 

Bei dem Kurzgutachten liegt der Fokus auf der Wertermittlung (Ermittlung des Immobilienwertes gemäß §194 BauGB) ohne ausführliche Fotodokumentation und ausführlicher Beschreibungen.

 

Im Sinne der Bewertung erfolgt die Erstellung des Kurzgutachtens im Grundsatz analog dem eines sog. Langgutachtens ("Verkehrswertgutachten"). Allerdings ist der textliche Umfang zusammengefasst.

 

Umfang: ca. 15 - 25 Seiten

Bearbeitungs-/Lieferzeit: ca. 7 - 14 Tage nach Besichtigung der Immobilie


Verkehrswertgutachten (An- oder Verkaufsberatung)

Das Verkehrswertgutachten (gerichtsfest) ist das richtige Gutachten bei Nachlassverfahren bzw. gerichtlichen Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Pflegschaften und Betreuungen oder gegenüber Finanzämtern und bei Finanzierungsgesprächen mit Banken.

 

Ein reguläres Wertgutachten ("Langgutachten") verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand, z.B. durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei diversen Ämtern wie Grundbuchamt, Liegenschaftskataster, Gutachterausschuss, Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis, Bauamt, Bauaufsicht, Bauplanungsamt, Sanierungsbehörde.

 

Das Gutachten beinhaltet Berechnungen, Erläuterungen und teilweise Hintergrundinformationen sowie Begründungen, Beschreibungen und eine Fotodokumentation. 

 

Dafür erhalten Sie ein Gutachten, welches valide und rechtlich anerkannt ist, z.B. bei Finanzämtern und Gerichten. 

 

Umfang: ca. 40 - 60 Seiten

Bearbeitungs-/Lieferzeit: ca. 2 - 6 Wochen nach Besichtigung der Immobilie (und alle erforderlichen Unterlagen/ Informationen vorliegen)


ANKAUFSBERATUNG


VERKAUFSBERATUNG


Sofern Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein Verkehrswertgutachten (anstatt eines Kurzgutachtens) oder ein Kurzgutachten (anstatt einer Marktwertberechnung) für die bewertete Immobilie benötigen, wird das bereits gezahlte Honorar verrechnet.