Marktwertberechnung

Bei der Marktwertberechnung handelt es sich um eine überschlägige Wertermittlung. Sie dient als "Orientierungshilfe" für einen Immobilienverkauf bzw. -kauf.

Die Angaben zur Immobilie (Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, etc.) werden nicht überprüft bzw. plausibilisiert. Im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen werden nicht berücksichtigt.

 

Umfang: ca. 5 Seiten

Bearbeitungs-/Lieferzeit: ca. 4 - 7 Tage nach Besichtigung der Immobilie


Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist aussagekräftig bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen und Finanzierungsgesprächen mit Banken. Geeignet ist es ebenso im Falle einer Scheidung oder Erbes sowie Schenkungen, sofern dies voraussichtlich nicht vor Gericht geht. - Sofern es doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, erstellen wir Ihnen gern ein Verkehrsgutachten (gerichtsfest). Sie bezahlen nur die Differenz zwischen dem bereits gezahlten Honorar für ein Kurzgutachten und dem eines Verkehrswertgutachtens.

 

Bei dem Kurzgutachten liegt der Fokus auf der Wertermittlung (Ermittlung des Immobilienwertes gemäß §194 BauGB) ohne ausführliche Fotodokumentation und ausführlicher Beschreibungen.

 

Im Sinne der Bewertung erfolgt die Erstellung des Kurzgutachtens im Grundsatz analog dem eines sog. Langgutachtens ("Verkehrswertgutachten"). Allerdings ist der textliche Umfang zusammengefasst.

 

Umfang: ca. 15 - 25 Seiten

Bearbeitungs-/Lieferzeit: ca. 7 - 14 Tage nach Besichtigung der Immobilie


Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten (gerichtsfest) ist für Gerichte, Ämter (z.B. Finanzamt), Finanzierungsgespräche mit Banken, bei Nachlassverfahren bzw. Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Schenkungen sowie Pflegschaften und Betreuungen, etc. immer das richtige Gutachten.

 

Ein reguläres Wertgutachten ("Langgutachten") verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand, z.B. durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei diversen Ämtern wie Grundbuchamt, Liegenschaftskataster, Gutachterausschuss, Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis, Bauamt, Bauaufsicht, Bauplanungsamt, Sanierungsbehörde.

 

Nach einer umfangreichen und gründlichen Objektbesichtigung und damit verbundenen Beratung, erfolgt die Ausarbeitung des ca. 40 bis 60 Seiten umfassenden Gutachtens innerhalb von zwei bis zu sechs Wochen. Das Gutachten beinhaltet Berechnungen, Erläuterungen und teilweise Hintergrundinformationen sowie Begründungen, Beschreibungen und eine Fotodokumentation. 

 

Dafür erhalten Sie ein Gutachten, welches valide und rechtlich anerkannt ist, z.B. bei Finanzämtern und Gerichten. 

 

Umfang: ca. 40 - 60 Seiten

Bearbeitungs-/Lieferzeit: ca. 2 - 6 Wochen nach Besichtigung der Immobilie (und alle erforderlichen Unterlagen/ Informationen vorliegen)


Sofern Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein Verkehrswertgutachten (anstatt eines Kurzgutachtens) oder ein Kurzgutachten (anstatt einer Marktwertberechnung) für die bewertete Immobilie benötigen, wird das bereits gezahlte Honorar verrechnet.