Energieausweis

Seit dem 1. Mai 2014 sind neue gesetzliche Vorschriften zur Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Hiernach ergeben sich neue Regelungen zum Energieausweis bei der Vermietung und dem Verkauf Ihrer Immobilie.

 

Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z. B. Zeitung, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z. B. den Energiekennwert, etc.) enthalten.

 

Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 15.000,- belegt werden kann. Zusätzlich drohen Abmahnungen.

 

Welcher Energieausweis wird benötigt?

Baujahr bis 1978 ab 1979
bis 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis* freie Wahl
ab 5 Wohneinheiten freie Wahl freie Wahl
Nichtwohngebäude freie Wahl freie Wahl

* Ausnahme: Für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt worden ist oder die durch nachträgliche Maßnahmen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, genügt ein Verbrauchsausweis.


Verbrauchsausweis für Wohngebäude

Für die Erstellung des Verbrauchsausweis benötigen wir unter anderem die Verbrauchswerte der vergangenen 3 Kalenderjahre. Eine Besichtigung der Immobilie ist nicht erforderlich. - Wir besprechen alles per Telefon und/ oder per E-Mail.

 

Der Verbrauchsausweis wird Ihnen ca. 4 - 7 Tage nach Beauftragung vorliegen.


Bedarfsausweis für Wohngebäude

Für die Erstellung des Bedarfsausweis wird unser geprüfter Fachmann (zugelassener Energieberater nach EnEV) einen Termin für die gemeinsame Besichtigung der Immobilie mit Ihnen vereinbaren. Im Vorwege benötigen wir - sofern vorhanden - die folgenden Informationen bzw. Daten:

 

- Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit Bemaßung/ Flächenangaben

- Art der Fenster (Material und Verglasung)

- Stärke von gegebenenfalls vorhandenen Dämmungen

- Art und Baujahr der Heizungsanlage

- Baujahr der Immobilie

 

Sofern diese Informationen nicht vorliegen, wird unser geprüfter Fachmann diese Informationen in Zusammenarbeit mit Ihnen bei der Besichtigung der Immobilie aufnehmen.

 

Der Bedarfsausweis wird Ihnen ca. 14 Tage nach Beauftragung vorliegen.